Hier findest du die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer gemäss der spanischen Verkehrsbehörde DGT.
Handy am Ohr? Kopfhörer? Nein!
Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist streng verboten. Auch Kopfhörer im Ohr! Warum? Kopfhörer lenken ab! Ausserdem werden Umgebungsgeräusche schlechter wahrgenommen, was schnell zu Unfällen führen kann. Alles, was die Sicht oder das Gehör einschränkt, ist verboten. Was kostet es, wenn du es trotzdem tust? 200 Euro.
Promillegrenze beim Radfahren
Alkohol ist streng verboten. Bei Kontrollen kann man zu einem (obligatorischen) Alkoholtest aufgefordert werden. Für Radfahrer gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer. Wer mehr als 0,25 Milligramm Alkohol in einem Liter Atemluft hat, muss zahlen: zwischen 500 und 1.000 Euro.
Fahren ohne Licht
Sie haben ein Fahrrad auf Mallorca, aber der Kauf von Lampen war Ihnen bisher zu umständlich/unpraktisch? Das kann teuer werden. Wenn Sie nachts, in Tunneln oder kurzen Unterführungen oder generell bei schlechten Sichtverhältnissen fahren, müssen Sie vorne und hinten eine Fahrradlampe benutzen. Ansonsten droht ein Bussgeld von 200 Euro!
Sichtbarkeit
Autofahrer müssen Radfahrer auf eine Entfernung von 150 Metern erkennen können. Dazu müssen sie Reflektoren und reflektierende Kleidung tragen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bussgeld von bis zu 80 Euro rechnen.
Fahrradhelm
Ein zugelassener Schutzhelm ist auf Landstrassen für alle Radfahrer Pflicht. Wichtig ist, dass der Helm richtig sitzt und immer geschlossen getragen wird. Fahren ohne Helm kann teuer werden - bis zu 200 Euro.
Vorsicht beim Anfahren
Bevor du mit dem Fahrrad losfährst, solltest du dir die Strasse, auf der du fahren willst, genau ansehen. Andere Fahrzeuge müssen so weit entfernt sein, dass keine Gefahr besteht. Ausserdem muss man das Manöver ankündigen. Sonst wird es teuer: 200 Euro Bussgeld drohen..
Vorfahrt
Radfahrer haben Vorrang! Auf Radwegen, Radfahrstreifen und markierten Schutzstreifen haben Radfahrer Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Wer die Vorfahrt an einer Kreuzung missachtet, muss mit einem Bussgeld von 200 Euro rechnen.
Fahrmanöver
Radfahrer müssen ankündigen, was sie tun! Das Einordnen in den Verkehr, das Abbiegen, der Richtungs- und Spurwechsel müssen mit dem waagerechten rechten Arm oder dem angewinkelten linken Arm angezeigt werden. Ein Verstoss kostet 200 Euro.
Bremsen vorwarnen? Gut, aber muss nicht sein.
Es ist ratsam, eine plötzliche Bremsung mit einer Armbewegung anzukündigen. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass jemand hinter Ihnen fährt, können Sie den Arm heben, um zu signalisieren, dass Sie bremsen müssen. Dies ist jedoch nicht obligatorisch, da das Loslassen des Lenkers mit nur einer Hand gefährlich sein kann.
Strassenschilder
Verkehrsschilder gelten auch für Radfahrer! Ampeln und Verkehrszeichen wie Vorfahrt oder Geschwindigkeitsbegrenzung müssen auch von Radfahrern beachtet werden. Das Überfahren einer roten Ampel kann mit einem Bussgeld zwischen 150 und 500 Euro geahndet werden.
Strasse oder Radweg?
Wie in Deutschland/Schweiz/Österreich sind auch auf Mallorca die Radwege in der Regel rot markiert. Eine Benutzungspflicht besteht jedoch nicht.
Landstrassen
Radfahrer müssen auf Landstraßen den rechten Seitenstreifen benutzen, sofern ein solcher vorhanden ist. Wird der Seitenstreifen nicht benutzt, kann das 200 Euro kosten. Der Seitenstreifen darf nur bei langen Abfahrten und unter sicheren Bedingungen verlassen werden.
Fahren auf dem Gehweg
Das Radfahren auf Gehwegen und in Fussgängerzonen ist verboten. Es sei denn, es handelt sich um einen Radweg, der gemeinsam mit Fussgängern benutzt wird. Wer beim Radfahren auf dem Gehweg erwischt wird, muss mit einem Bussgeld von bis zu 100 Euro rechnen
Fussgänger
Fussgänger haben Vorrang! Radfahrer haben an Fussgängerüberwegen und beim Abbiegen Vorrang. Aber auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist, muss man Fussgänger passieren lassen. Missachtung kostet 200 Euro!
Zebrastreifen
Am Fussgängerstreifen absteigen! Wenn du als Radfahrer einen Zebrastreifen überqueren willst, musst du dein Fahrrad schieben! Wer das nicht tut, zahlt 200 Euro Strafe.
Rechtsfahrgebot
Im Stadtverkehr sollten Radfahrer so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren und einen sicheren Abstand zu Bordsteinkanten und parkenden Fahrzeugen einhalten. In Gruppen dürfen Radfahrer in einer Kolonne von maximal zwei Personen fahren. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bussgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Nebeneinander fahren
Radfahrer dürfen auf Landstraßen nebeneinander fahren, wenn die Strecke übersichtlich ist und sich keine Menschenansammlungen auf der Strasse befinden. Radfahrer müssen sich jedoch so weit wie möglich rechts halten. Bei Nichtbeachtung kann ein Bussgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden.
Verhalten von Radfahrergruppen
Radfahrergruppen haben an Kreisverkehren und allen anderen Kreuzungen Vorrang. Dies gilt, sobald der erste Radfahrer in die Kreuzung oder den Kreisverkehr eingefahren ist. Vom ersten bis zum letzten Radfahrer der Gruppe!